Für Bürger aus Österreich gibt das Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres für Reisen nach China folgende Hinweise und Angaben.
Einreise und Einreisebestimmungen
Zur Einreise in die Volksrepublik China benötigt ein österreichischer Staatsbürger einen gültigen Reisepass, der nach Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Zudem muss der Reisepass über zwei freie visierfähige Seiten verfügen.
Alleindreisende Minderjährige sollten neben dem eigenen Reisepass noch eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters mit sich führen. Zudem sollte der Minderjährige eine Kopie der Geburtsurkunde und auch eine Kopie des Reisepasses seines gesetzlichen Vertreters mit sich führen.
Visum für China
Eine Einreise in die Volksrepublik China ist nur mit Visum möglich. Reisende zwischen 14 und 71 Jahre müssen bei der Beantragung des Visums ihren Fingerabdruck erfassen lassen.
Eine Ausstellung des Visums muss rechtzeitig vor der Reise erfolgen. An Flughäfen oder an Grenzstellen wird vor Ort kein Visum ausgestellt.
Reisende, die nur die Insel Hainan besuchen, brauchen für den Aufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum, wenn sie spätestens 48 Stunden nach Einreise bei einem zugelassenen Reisebüro die Einreiseformalitäten erledigen.
Es gibt die Möglichkeit eines visumfreien 24-Stunden-, 72-Stunden- und 144-Stunden-Transits.
Kein Visum braucht man, wenn es sich um einen einmaligen Flughafentransit von höchstens 24 Stunden handelt.
Dazu muss der Reisende über einen vorgegebenen Grenzkontrollpunkt ein- und in ein Drittland ausreisen. Die Ausreise darf nicht in das Land erfolgen, aus dem man eingereist ist. Es ist auch kein Weiterflug innerhalb Chinas erlaubt.
Über die Flughäfen Changsha, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen ist eine Einreise ohne Visum möglich, wenn der Reisende sich nur in der Einreisestadt aufhält und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegt.
Für einen 144-Stunden-Transit gibt es mehrere Alternativen, die auf der Seite des Bundesministeriums Europa, Integration und Äußeres eingesehen werden können.
Die Entscheidung über einen Transitaufenthalt ohne Visum treffen die Beamten bei der Einreise. Mehrfach wurde die Einreise verweigert. Begründung für die Einreiseverweigerung waren meisten allgemeine Sicherheitsbedenken. Auch Einträge im Reisepass aus Ländern des Mittleren oder Nahen Ostens oder der Türkei haben schon zur Verweigerung der Einreise geführt.
Nach der Einreise müssen sich alle Ausländer binnen 24 Stunden bei der örtlichen Polizei registrieren lassen.
Reist man als Gruppe mit einem Gruppenvisum in die Volksrepublik China ein, ist eine Ausreise nur möglich, wenn alle Gruppenmitglieder das Land verlassen. Will ein Mitglied die Gruppe verlassen, müssen zunächst für alle Gruppenmitglieder Einzelvisa beantragt werden.
Reisepass und Visum müssen immer mitgeführt werden.
Impfungen für China Reisen
Es bestehen keine Impfvorschriften allerdings sollten Tetanus-, Polio-, und Hepatitis A und B-Impfungen vorhanden sein.
In ärmeren, ländlichen Provinzen tritt Tuberkulose auf, so dass je nach Reisezeile eine Tuberkuloseimpfung sinnvoll und notwendig ist.
Reisehinweise und Reisewarnungen für China
Zurzeit breitet sich das Coronavirus in Teilen Chinas, vor allem in der Großstadt Wuhan aus. Mittlerweile haben Behörden Wuhan weitgehend von der Außenwelt isoliert, um das Virus einzudämmen und ein Weiterverbreiten zu verhindern.
Ansonsten stuft das Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres die Sicherheit in China als gut mit Sicherheitsstufe 1 ein.
Vorsicht ist geboten bei selbsternannten „Reiseführern“, „Künstlern“ und ähnlichem, die ihre Dienste auf der Straße anbieten. Meist handelt es sich um Betrug oder es werden maßlose überteuerte Gebühren verlangt.
Auch Kleinkriminalität und Betrug kommen landesweit vor.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen ist streng verboten.
Auf den Besitz von Drogen egal welcher Art steht die Todesstrafe.
Prostitution ist verboten und auch der Kunde wird bestraft. Der Verbot der Homosexualität wurde mittlerweile aufgehoben, allerdings kann es immer noch zu Schikanen durch Behörden kommen.