Ausländer, die China zur Untersuchung eines X1-Visums oder zur Bearbeitung von Z-Visum und ausländischen Gastjournalisten besuchen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsbewilligung bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit beantragen.
Innerhalb der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltskarte ist der Inhaber berechtigt, mehrmals in China ein- und auszusteigen, ohne ein anderes Visum zu beantragen.