Für die Einreise in die Volksrepublik China aus der Schweiz findet der Reisende die folgende Reise- und Sicherheitshinweise beim Eidgenössischen Department für auswärtige Angelegenheit (EDA).
Einreise und Einreisebestimmungen
Für eine Einreise in die Volksrepublik China aus der Schweiz braucht der Reisende ein Visum und einen gültigen Reisepass. Der Pass muss nach der Rückkehr noch 6 Monate gültig sein.
Jeder Reisende, der einen Pass hat, der nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurde, braucht für die Beantragung des Touristenvisums einen alten Reisepass im Original, es sei denn, im gültigen Reisepass ist schon ein chinesisches Visum vorhanden.
Visum für China
Eine Einreise in die Volkrepublik China ist nur mit einem gültigen Visum möglich. Das Visum muss vor der Reise bei der Konsularabteilung der Botschaft der Volksrepublik China in Bern oder Zürich beantragt werden.
Eine Ausstellung eines Einreisevisums an der Grenze ist nicht möglich.
Das Visum gilt für eine einmalige Ein- und Ausreise in bzw. aus der Volkrepublik China.
Wird das Visum von Staatsangehörigen aus Drittländern beantragt, müssen sie nachweisen, dass sie eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz und einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Das Visum wird erst gültig, wenn man nach China einreist. Das bedeutet, dass man auch erst einen Tag vor Ablauf des Visums einreisen und dann 30 Tage in China bleiben kann, obwohl das Visum im Prinzip schon abgelaufen ist.
Ausnahme von einem Visum bietet der Transit-Aufenthalt von höchstens 72 Stunden. Dazu muss der Reisende auf einem der folgenden Flughäfen ein und am gleichen Flughafen auch wieder ausreisen: Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu oder Chongqing. Die Stadt darf nicht verlassen werden und der Reisende muss innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterreisen. Ein Rückflug nach 72 Stunden in das Herkunftsland oder eine Weiterreise nach Hong Kong sind dabei nicht möglich.
Ein Aufenthalt in Hong Kong oder Macao bis zu einer Dauer von 3 Monaten ist für Schweizer Staatsbürger visumfrei.
Impfungen für China Reisen
Die EDA gibt keine Informationen über zwingend vorgeschriebene Impfungen bei einer Reise in die Volksrepublik China.
Standartimpfungen wie Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis A und B und Polio sollten für jeden Reisenden selbstverständlich sein.
Reisehinweise und Reisewarnungen
* Die folgenden Hinweise sind Stand 27.1.2020 und entsprechen der aktuellen Beurteilung der Lage in China durch die EDA.
Derzeit besteht die Gefahr, dass sich das Corona-Virus in China ausbreitet. Deshalb können chinesische Behörden jederzeit neue Maßnahmen oder Reisebeschränkungen anordnen(update: 27.1.2020).
Grundsätzlich gilt die Lage im Land als stabil. Dennoch gibt es Regionen im Land, in denen es zu Demonstrationen und auch zu Zusammenstößen mit Polizei und Behörden kommt. Diese Regionen sollten Reisende zurzeit meiden.
Es wird geraten, sich jederzeit über die aktuelle Sicherheitslage im Land bzw. in dem Gebiet, das man bereisen möchte, zu informieren.
Kriminalität in China
Wie in allen anderen Ländern auch, sollte man auch in China ein gesundes Misstrauen an den Tag legen. Gerade in Städten wie Peking oder Shanghai werden Touristen gerne von sogenannten „Reiseführern“ betrogen und übers Ohr gehauen.
In Städten nehmen Taschendiebstähle zu.
In schwach besiedelte Gebiete sollte man niemals alleine reisen.
Besonderheiten in der Rechtslage
Wie in vielen Ländern dürfen uniformierte Personen und Polizei- oder Militäreinrichtungen nicht fotografiert werden.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden rigoros geahndet. Schon der Besitz von kleinsten Mengen Drogen jeder Art wird mit Gefängnisstrafen oder gar der Todesstrafe geahndet.
Vergehen gegen die öffentlich gültige Ordnung oder Sittenverstöße können auch ohne richterliches Urteil durch die Polizei geahndet werden.
Die Bestrafungen sind schwerwiegender und die Haftbedingungen bei weiten nicht so angenehm wie in der Schweiz.
Überall und jederzeit kann es zu Identitätskontrollen durch die Polizei kommen. Deshalb wird dringend geraten, dass der Reisende jederzeit seinen Pass mit sich führt.
Wohnt der Reisende nicht in einem Hotel, muss er sich binnen 24 Stunden nach Einreise mit seinem Gastgeber bei der Polizei melden. Verstöße führen zu Schwierigkeiten bei der Ausreise.